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Aufgaben von Mentorinnen und Mentoren

An der Ausbildungsschule verbringen die Lehramtsanwärterinnen und –anwärter wesentlich mehr Zeit als am Seminar. Hier erfahren sie die Freude des Gelingens, die Mühe der Alltagsarbeit, den begeisternden Erfolg, das Misslingen einer Unterrichtsstunde bzw. eines schulischen Vorhabens sowie die Neuorientierung.

Mentor/innen sind Ansprechpartner der Lehramtsanwärter/in. Sie lassen sie/ihn bei sich hospitieren, besuchen sie/ihn im Unterricht und beraten sie/ihn.
Mentor/innen können jederzeit den Unterricht der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters besuchen.

Mentorinnen und Mentoren begleiten die/den Lehramtsanwärter/in bei

  • der Entwicklung der Berufsfähigkeit
  • der Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit,
  • der Rollenfindung und Rollenklarheit,
  • der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit.

Dabei sind die folgenden Aspekte bedeutsam:

in Bezug auf die Person:

  • Sie geben Unterstützung und Hilfen.
  • Sie sprechen Kritisches an.

in Bezug auf Unterricht:

  • Sie kennen, erproben und reflektieren Instrumente und Techniken für Lehr- und Lernprozesse und stellen diese zur Verfügung.

Sie besitzen

  • kommunikative Kompetenz
  • soziale Kompetenz
  • personale Kompetenz
  • fachliche Kompetenz
  • Beratungskompetenz

Sie sind

  • Experten für Lehr- und Lernprozesse
  • Vorbilder/Modelle

Mentorinnen und Mentoren

  • unterstützen eine rasche Integration der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in das Kollegium,
  • machen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit den Gegebenheiten der Ausbildungsschule bekannt,
  • sind bei der Erstellung der Stundenpläne behilflich,
  • lassen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht hospitieren und ermöglichen ihnen Hospitationen bei anderen Kolleg/innen im Fach,
  • vereinbaren Beobachtungsaufgaben und reflektieren gemeinsam mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter den Unterricht,
  • geben in ihrem Unterricht zunehmend die Möglichkeit eigener Unterrichtsversuche,
  • besprechen mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter deren Unterrichtsplanung sowie den beobachteten Unterricht und beraten sie,
  • machen für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter kooperative Arbeitsformen und Teamarbeit sowie Projektarbeit erfahrbar,
  • geben der Schulleitung Rückmeldung über den Entwicklungsstand und Lernfortschritte der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
  • besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in regelmäßigen Abständen in deren Unterricht,
  • beraten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts,
  • überzeugen sich von der Angemessenheit der Klassenarbeiten und der Leistungsbewertung,
  • unterstützen und beraten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen weiteren Bereichen schulischer Arbeit, z.B. bei der Elternarbeit, außerunterrichtlichen Veranstaltungen usw.
  • nehmen in der Regel am Beratungsbesuch der Lehrbeauftragten und dem anschließenden Beratungsgespräch teil und
  • wirken bei der Erstellung des Schulgutachtens mit.

Die Intensität der Beratung und die Anzahl der Besuche im Unterricht richten sich nach Kompetenz und Bedürfnis der Lehramtsanwärterinnen und –anwärter.

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