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Verordnung des Kultusministeriums über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Anwärterinnen und Anwärter sowie Studienreferendarinnen und Studienreferendare (Unterrichtsvergütungsverordnung - UVergVO vom 12.12.2010)

Seit dem Inkrafttreten der o.g. Verwaltungsvorschrift ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass unsere Anwärterinnen und Anwärter eine Unterrichtsvergütung erhalten, wenn sie über den in der Ausbildung selbstständig zu erbringenden Unterricht hinaus im Rahmen von Mehrarbeit selbstständig Unterricht erteilen.
Nähere Einzelheiten und weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift und einem dazugehörigen Formblatt sowie einem erläuternden Schreiben der Seminarleitung an unsere Ausbildungsschulen.

Verwaltungsvorschrift

Antrag Unterrichtsvergütung

Link auf Landesrecht BW

Schreiben der Seminarleitung

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